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Kfz-Halterbescheinigung in Polen VorschriftPolen will gegen die berüchtigten Autoschiebereien im Lande schärfer vorgehen. Deshalb verlangen die dortigen Behörden neuerdings von Fahrern ausländischer Fahrzeuge grundsätzlich das Mitführen einer besonderen Halter-Bescheinigung. Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass der Fahrer das fragliche Auto mit Einverständnis des Fahrzeugbesitzers bewegt. |