Kraftfahrer müssen sich von blinkenden Lämpchen, Lichterketten und beleuchteten Figuren im Autocockpit verabschieden. Aber auch farbige Scheinwerfer an Lkw und Motorrädern sind tabu. Die Länderbehörden haben die Prüfinstitutionen angewiesen, unzulässige Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen bei der Hauptuntersuchung als "erheblichen Mangel“ zu bewerten. Bei der Fahrzeugprüfung wird deshalb in diesem Fall keine Prüfplakette mehr vergeben, teilen die Sachverständigen von DEKRA mit.
Betroffen sind alle lichttechnischen Einrichtungen, die nicht zulässig oder falsch ans Fahrzeug angebaut sind - selbst dann, wenn sie nicht funktionieren. So zum Beispiel die beliebten Namensschilder mit umlaufendem Licht, farbige Punktstrahler oder andere nicht genehmigte Leuchten im Innenraum, die nach außen wirken. Als erhebliche Mängel eingestuft werden aber auch Scheinwerfer mit farbigem Licht, unzulässige Begrenzungs- und Umrissleuchten, beleuchtete Firmenschilder, beleuchtete Figuren wie das Michelin-Männchen oder Rückstrahler, die nach vorn wirken.
Farbige und blinkende Lampen am Fahrzeug können bei Dunkelheit andere Autofahrer irritieren, zu Fehleinschätzungen führen und Unfälle auslösen, warnen die Sachverständigen von DEKRA. Daher ist es auch aus Sicherheitsgründen ratsam, unzulässige oder falsch angebrachte Beleuchtungseinrichtungen zu entfernen. Auskünfte zu diesem Thema erhalten Autofahrer an allen DEKRA Prüfstellen.