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Kein Reißverschluss-Verfahren an AutobahnauffahrtenWer beim Einordnen in zähfließenden Autobahn-Verkehr einen Unfall provoziert, kann sich nicht auf das Reißverschluss-Verfahren berufen. Das Einordnen nach dem Reißverschlussprinzip gilt nur, wenn ein Fahrstreifen endet oder durch beispielsweise verunglückte oder liegen gebliebene Fahrzeuge blockiert ist. |