Importierte Jahres- und Neuwagen sind weniger wert als in Deutschland zugelassene Fahrzeuge. Diese Auffassung vertritt das Landgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil (LG Düsseldorf, 24 S548/02, DAR 2003, 420).
Die Richter meinten, sowohl bei einem Jahreswagen als auch bei einem Neuwagen stelle die Tatsache des Imports einen Mangel dar, da importierte Autos in Deutschland deutlich billiger angeboten würden. Ohne nähere Hinweise dürfe ein deutscher Käufer darauf vertrauen, dass die Erstzulassung hier erfolgte. Daher müsse der Verkäufer – ob Händler oder Privatmann – darauf hinweisen, dass der Wagen aus dem Ausland kommt.
In dem Urteil ging es um einen Opel Zafira. Erst bei der Briefübergabe merkte der Käufer, dass die Erstzulassung des Jahreswagens nicht in Deutschland, sondern im Ausland erfolgt war. Der Verkäufer hatte ihn vorab darüber nicht informiert. Deshalb Forderte er einen Teil seines Geldes zurück. In der Berufung bekam der Kläger Recht: Die Richter setzten den Minderwert mit 9,45 Prozent an. Der Autokäufer erhielt 1.635 Euro des Kaufpreises zurück. Damit erhielt der Käufer in zweiter Instanz Recht. Das Amtsgericht hatte die Klage zunächst abgewiesen.