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Hupe benutzen streng geregeltManchmal kribbelt es einem förmlich in den Fingern. Doch der Gesetzgeber hat den Gebrauch der Hupe streng geregelt. Die Hupe außerorts zu drücken, ist nur in zwei Fällen gestattet: wenn andere Verkehrsteilnehmer auf Gefahren hingewiesen werden sollen oder als Überholsignal. Wer sich und andere gefährdet sieht, darf die Hupe betätigen. Ansonsten stellt der Einsatz der Hupe eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei Missbrauch droht ein Bußgeld. |