Während Urlauber in Europa mittlerweile nahezu problemlos einrreisen können, benötigen Hunde und Katzen für zahlreiche Länder ein Gesundheitszeugnis, um die Grenze passieren zu dürfen. Nach einer Information des ADAC wird die Einfuhrgenehmigung vielfach nur unter strengen Auflagen vergeben. Meist müssen die Dokumente sogar vom Amtstierarzt ausgestellt sein. Der ADAC hat die wichtigsten Bestimmungen in einer Tabelle zusammengestellt.
Die früher vielfach vorgeschriebenen Maulkörbe für Hunde werden nur noch in Italien, Ungarn und der Slowakischen Republik verlangt. In diesen Ländern müssen Hunde zusätzlich an der Leine geführt werden.
Besonders streng verfahren die zwei großen europäischen Inseln. In Großbritannien müssen die Tiere sieben Monate vor Reisebeginn gegen Tollwut geimpft werden und das Gesundheitszeugnis des Tierarztes darf bei der Einreise nicht älter als zwei Tage sein. Hinzu kommt, dass dem Tier ein Mikrochip implantiert sein muss. Sechs Monate Quarantäne gelten für die grüne Insel Irland. Ausgenommen sind allerdings Tiere, die aus Großbritannien mitgebracht werden und die dortigen Einreisebestimmungen erfüllen.
Norwegen und Schweden lassen die Vierbeiner auch nur ins Land, wenn ihre umfangreichen Impf- und Gesundheitsvorschriften eingehalten werden. Für beide Länder gelten spezielle Vorschriften, über die man sich in den zuständigen Vertretungen informieren sollte.
Bulgarien und Finnland verlangen unter anderem eine Bescheinigung, dass das Tier gegen den gefährlichen Bandwurm behandelt worden ist. Und wer Miez und Bello nach Estland mitnehmen möchte, muss ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt in Englisch, Russisch oder Estnisch vorweisen können.