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Recht HU- und AU-Plakette darf nicht verdeckt oder verschmutzt sein |
HU- und AU-Plakette darf nicht verdeckt oder verschmutzt sein
Autofahrer sind dafür verantwortlich, dass sich die Plaketten für die Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) in ordnungsgemäßem Zustand befinden, erinnern die Sachverständigen von DEKRA. Die Plaketten dürfen weder verdeckt noch verschmutzt sein; außerdem müssen sie dauerhaft und gegen Missbrauch gesichert angebracht sein. Wer mit einem Fahrzeug fährt, dessen Kennzeichen nicht den Vorschriften entspricht, muss mit einem Knöllchen von 10 Euro rechnen.
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