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Recht Haftungsfragen bei Unfällen - Vierbeiner im Auto sichern |
Haftungsfragen bei Unfällen - Vierbeiner im Auto sichern
Hunde und generell alle Vierbeiner können ungesichert im Auto zur Gefahr werden. Sie lenken den Fahrer ab und werden auf dem Rücksitz oder auf der Hutablage sitzend bei Bremsmanövern zum oft tödlichen Geschoss. Schon bei einem Aufprall mit 50 km/h kann laut ADAC das Dreißigfache ihres Eigengewichtes auf einen Körper wirken. Für alle Fahrten gilt somit: "Mietz" oder "Wuff" gelten als "Ladung" und müssen gesichert sein.
Für den sicheren Transport der Vierbeiner ist eine Hundebox besonders empfehlenswert. Wird diese quer zur Fahrtrichtung direkt hinter dem Rücksitz im Laderaum platziert, bietet sie den besten Schutz für Fahrer und Tier. Der Vierbeiner soll sich vorher an die Transportbox gewöhnen. Ratsam sind zudem stabile Tiersicherungsgurte, die meist am Gurtsystem eingehängt werden. Sie schonen aber eher den Menschen, als das Tier, wenn es zum Unfall kommt. Das gilt auch für Trenngitter oder Netze, die zwischen dem Laderaum und dem Personenraum des Fahrzeugs angebracht werden. Keinesfalls dürfen Vierbeiner während der Tour im Wohnwagen untergebracht werden. Kommt es zu einem Unfall, an dem ein Tier beteiligt ist, stellt sich immer wieder die Frage nach der Haftung. Lässt sich niemand finden, der für den Schaden am Kfz verantwortlich gemacht werden kann, bietet die ADAC-Auto-Versicherung bei Schäden mit Haus- und Wildtieren guten Schutz. Hier die Antwort auf die wichtigsten Haftungsfragen:
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Alle Angaben ohne Gewähr. |