Haftstrafen von mehr als einem Jahr werden in der Regel nur bei Verkehrsdelikten ausgesprochen, die mit Alkohol in Verbindung stehen. Dass dies nicht immer gilt, bekam jetzt ein Berufskraftfahrer zu spüren, der als Folge eines Sekundenschlafs mit seinem Lkw ungebremst in ein Stauende krachte. Dabei kam ein Mensch ums Leben, zwei weitere wurden leicht verletzt.
Im vorliegenden Fall, den der ADAC in seiner Rechtszeitschrift DAR veröffentlicht hat, bestätigte das Bayerische Oberste Landesgericht (Az.: 1 St RR 67/03, DAR 11/2003) unter anderem eine 18-monatige, zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe, die in der ersten Instanz vom Amtsgericht ausgesprochen wurde.
Mit seinem Urteil vom 18. August 2003 bekräftigte das Bayerische Oberste Landesgericht, dass Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr nicht nur bei Verkehrsunfällen aufgrund alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit verhängt werden können. Entscheidend für das Urteil war die Tatsache, dass der Lkw-Fahrer zuvor seine Übermüdung erkannt hatte und durch die Fortsetzung der Fahrt in höchstem Maße pflichtwidrig gehandelt hatte.