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Gurtpflicht seit 01. Januar 1976Am 01. Januar 1976 wird das Anlegen des Sicherheitsgurts in Deutschland zur Pflicht. Das Gebot gilt für Vordersitze von Personenwagen, betrifft also Fahrer und Beifahrer. Schon seit 1974 werden alle in Deutschland verkauften Neufahrzeuge serienmäßig mit Gurten an den Vordersitzen ausgerüstet. |