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Verkehrsrecht Glühwein und Autofahren: Alkoholbeeinflussung oft unterschätzt

Auto & Recht


Glühwein und Autofahren: Alkoholbeeinflussung oft unterschätzt

In der Adventszeit locken Weihnachtsmärkte und Weihnachtsfeiern mit vielen Köstlichkeiten und reichlich Alkohol. Autofahren ist laut ADAC nach dem Genuss von Glühwein, Punsch oder Feuerzangenbowle jedoch gefährlich. Wer bei einer Kontrolle mit 0,5 Promille erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro und einem Monat Fahrverbot rechen.

Bei alkoholtypischem Verhalten, beispielsweise Schlangenlinien-Fahren, drohen diese Konsequenzen bereits ab 0,3 Promille. Ab einem Wert von 1,1 Promille gilt jeder Kraftfahrer als fahruntüchtig und muss mit einer hohen Geldstrafe und mindestens 6 Monaten Fahrerlaubnisentzug rechnen. Für Radfahrer liegt die Promillegrenze bei 1,6 Promille.

Oft wird unterschätzt, dass die weinhaltigen Getränke wegen der Süße und Wärme schneller ins Blut übergehen und betrunken machen. Die eigene Einschätzung, ob man nach einer Tasse Punsch noch fahrtüchtig ist, kann täuschen. Die Alkoholbeeinflussung hängt bei identischer Trinkmenge von unterschiedlichen Faktoren wie Gewicht, Geschlecht und Tagesform ab. Wer auf dem Weihnachtsmarkt nicht auf Glühwein und Co. verzichten möchte, sollte laut ADAC am besten gleich mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommen.

Quelle: ADAC


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