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Geschwindigkeitsmessung: Geräte müssen nachprüfbar seinWer wegen zu schnellem Fahren geblitzt wird, hat vor Gericht einen Anspruch darauf, dass die Messung überprüft wird. Ist dies aufgrund der technischen Eigenschaften des Messgerätes nicht möglich, besteht die Gefahr, dass Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung ins Leere laufen. So hat das AG Dillenburg eine Fahrerin vom Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung um 56 km/h auf freigesprochen. |