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Gerichtsurteil zur EU-Feinstaub-RichtlinieDas Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass Anwohner von stark befahrenen Straßen grundsätzlich Anspruch auf konkrete Einzelmaßnahmen zum Schutz vor Feinstaub haben. 9% der Feinstaubbelastung an Hauptverkehrsstraßen stammen laut ADAC vom Pkw, der gesamte Straßenverkehr ist für 25% verantwortlich. |