![]() Mit unserem kostenlosen Newsletter sind Sie immer bestens informiert. • Newsletter bestellen |
Gericht weist von VW-Betriebsrat beantragte Einstweilige Verfügung abPorsche begrüßt die Entscheidung des Stuttgarter Arbeitsgerichts, die vom VW-Konzernbetriebsrat beantragte Einstweilige Verfügung abzuweisen, und sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestärkt, wonach die zwischen dem Vorstand der Porsche AG und dem BVG abgeschlossene Mitbestimmungsvereinbarung für die künftige Porsche Automobil Holding SE korrekt zustande gekommen ist. |