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Geh- oder Radweg: BenutzungNicht immer ist den Verkehrsteilnehmern klar, wer und wann einen Geh- oder Radweg benutzen darf oder muss. Der ADAC hat die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Fußgänger und alle Verkehrsteilnehmer mit besonderen Fortbewegungsmitteln wie z.B. Tretrollerfahrer und Inlineskater gehören auf den Gehweg. Sie werden rechtlich wie Fußgänger behandelt und müssen daher den Gehweg mit angepasster Geschwindigkeit benutzen. |