Mit Beginn des tristen November-Wetters, früher Dunkelheit und leichtem Regen, sieht man sie wieder zuhauf: Autofahrer mit einer falsch genutzten Nebelschlussleuchte. Das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe hat daher heute noch einmal darauf hingewiesen, dass Nebelschlussleuchten ausschließlich bei Nebel und Sichtweiten unter 50 Metern eingeschaltet werden dürften.
Der vor kurzem zu Ende gegangene Licht-Test, sagte ein Sprecher des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes in diesem Zusammenhang, habe gezeigt, dass sinnvolle Fahrzeugausstattungen durch falsche Nutzung zu einer Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden können. Ähnlich wie die Nebelschlussleuchte werde auch die Leuchtweitenregelung häufig falsch eingesetzt. Ein Blick in die Bedienungsanleitung, hieß es, helfe die Informationsdefizite auszugleichen.