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Fuß- und Radverkehr: Benutzungs-Pflicht oder -Recht

In Städten kommen sich Fahrradfahrer und Fußgänger oft in die Quere, wenn beispielsweise Rad- und Gehwege direkt nebeneinander verlaufen oder sogar kombiniert sind. Um Zusammenstöße zu vermeiden, müssen beide die Verkehrssituation im Auge behalten und wissen, wer wann Vorrang hat. Dort wo sich Fuß- und Radverkehr einen Weg teilen müssen, der für beide benutzungspflichtig ist, gibt es zwei grundsätzliche Regelungen.


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