Zur Unterstützung der Opfer der Flutkatastrophe in Asien veranstaltet das "
Ford Asia Help Spendenlauf"-Organisationskomitee in Zusammenarbeit mit der
Ford Freizeitorganisation e.V. und dem
Ford Köln Marathon am Sonntag, 20. Februar 2005 um 10:30 Uhr am Fühlinger See in Köln-Seeberg den "
Ford Asia Help Spendenlauf". Schirmherr der Veranstaltung ist Bernhard Mattes, Vorsitzender der Geschäftsführung der
Ford-Werke GmbH.
Die Veranstalter - Beschäftigte der Kölner Ford-Werke GmbH - möchten den Teilnehmern die Möglichkeit geben, im Rahmen eines Freundschaftslaufes Solidarität zu zeigen, indem sie renommierte Hilfsorganisationen mit einer Geldspende unterstützen. Vorgesehen ist eine Spende von 1,00 Euro pro gelaufenem Kilometer, die zu 100 Prozent an das Bündnis der Hilfsorganisationen "Aktion Deutschland hilft" weitergeleitet wird. Sofern Spendenquittungen gewünscht sind, können diese durch Eintragen in Listen an den Spendendosen bestellt werden. Diese werden nachträglich durch die "Aktion Deutschland hilft" zugesandt.
Lauf und Walk sind keine Wettkämpfe, sondern die Teilnehmer laufen miteinander, nicht gegeneinander, je nach Leistungsstärke in unterschiedlichen Gruppen. Es erfolgt keine Zeitnahme. Zur Teilnahme ist es deshalb vollkommen gleich, ob Jogger, Walker oder Spitzenläufer an den Start gehen und auch, ob die Spender sechs oder zwölf Kilometer bewältigen oder als Zuschauer die Aktiven unterstützen.
Zur leichteren Planung und um einen Überblick über die Anzahl der Teilnehmer zu bekommen, bitten die Veranstalter um eine Anmeldung bis spätestens zum 15. Februar 2005 auf der Internetseite www.Ford-asia-help-lauf.6x.to. Dort gibt es das Anmeldeformular für die direkte Registrierung per Internet oder zum Ausdrucken und anmelden per Fax an die Faxnummer 0221 – 9013074.
Aus organisatorischen Gründen ist die Teilnehmerzahl auf 2.000 Personen begrenzt. Zudem müssen die Teilnehmer das 18. Lebensjahr vollendet haben oder in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten antreten, beziehungsweise eine schriftliche Erklärung eines Erziehungsberechtigten vorlegen, der die Teilnahme genehmigt.