Flipflops am Steuer gefährden Versicherungsschutz Wer sich im Sommer barfuß oder mit Flipflops ans Steuer setzt, riskiert laut ADAC zwar kein Bußgeld – wenn es aber zu einem Unfall kommt, können Gerichte das als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht werten und ahnden. Auch die Versicherung kann dann ihre Leistungen zumindest teilweise verweigern. |