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Finanzierung der Infrastruktur

"Mit der Gründung der Verkehrs-Infrastruktur-Finanzierungs-Gesellschaft (VIFG) wird ein wichtiger Eckpunkt zum Aufbau eines leistungsfähigen Mautsystems gelegt. Die heute gegründete Gesellschaft markiere den Startschuss für die Entwicklung weg von einer reinen Haushaltsfinanzierung hin zu einer ergänzenden Nutzerfinanzierung der Verkehrsinfrastruktur." Das sagte BundesverkehrsMINIster Dr. Manfred Stolpe am Donnerstag in Berlin. Mit diesem Einstieg in einen grundlegenden Systemwechsel in der Finanzierung unserer Verkehrswege verfolge die Bundesregierung das Ziel, die Wegekosten im Sinne des Verursacherprinzips stärker den Nutzern anzulasten. Wesensmerkmal der Nutzerfinanzierung sei es daher, dass die Nutzerentgelte dem Nutzungszweck zugute kommen.

"Dafür ist die Gesellschaft der Beleg", sagte MINIster Stolpe. Die VIFG übernehme künftig die Bündelungsfunktion für die erhobenen Nutzerentgelte aus der Verkehrswegebenutzung - Einnahmen aus der Lkw-Maut und aus Schifffahrtsabgaben - und werde sie gezielt zur Finanzierung von Bundesverkehrswegen, und zwar von Schienen, Straßen und Wasserstraßen einsetzen. Damit werde dem Ansatz einer integrierten Verkehrspolitik Rechnung getragen, die nicht einen einzelnen Verkehrsträger bevorzugt, sondern auf die jeweiligen Stärken und die Vernetzung der einzelnen Verkehrsträger setzt, meinte Stolpe. Zu diesem Aufgabenbereich gehört auch die Erstellung von Finanzierungsprogrammen. So ist die VIFG für die Finanzierung der Projekte aus dem Anti-Stau-Programm (ASP) zuständig. Darüber hinaus übernimmt die VIFG Aufgaben in Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von PPP-Modellen.

Mit Herrn Torsten Böger und Herrn Karlheinz Schmid konnten zwei ausgewiesene Haushalts- und Finanzierungsexperten als Geschäftsführer der VIFG gewonnen werden. Herr Böger war zuletzt bei PriceWaterhouseCoopers für den PPP-Bereich verantwortlich. Herr Schmid leitete viele Jahre das Haushaltsreferat des BundesMINIsteriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW).

Durch die Gründung der Verkehrs-Infrastruktur-Finanzierungs-Gesellschaft entstehe neben dem Haushalt eine zweite Säule der Verkehrs-Infrastruktur-Finanzierung, die für die sehr komplexe Aufgabe einer optimalen Infrastruktur-Finanzierung etwas mehr Flexibilität erlaubt. Möglich wurde dies durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Errichtung einer Verkehrs-Infrastruktur-Finanzierungs-Gesellschaft zur Finanzierung von Bundesverkehrswegen (Verkehrs-Infrastruktur-Finanzierungs-Gesetz - VIFGG) vom 28. Juni 2003 (BGBl. I S. 1050) am 9. Juli 2003.


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