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Feinstaubbedingte Fahrverbote ab MärzKommunen und Städte sind aufgrund einer Vorgabe der EU verpflichtet, zur Verbesserung der Luftqualität in besonders feinstaub-gefährdeten Zonen wie Innenstädten, einigen Bundesstraßen oder Verkehrsknotenpunkten Verkehrsverbote zu erlassen. Die Kennzeichnung der besonders feinstaubgefährdeten Gebiete wird durch das neue Verkehrszeichen "Umweltzone" erfolgen. |