Spätestens jetzt sollten alle Verkehrsteilnehmer ihre Fahrzeuge wintertauglich ausrüsten. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hebt die Pflicht, die Ausrüstung eines Kraftfahrzeuges an die Wetterverhältnisse anzupassen und bei unzureichender Ausrüstung auf die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zu verzichten, ausdrücklich hervor: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage". "Geeignete Bereifung bedeutet im Winter in aller Regel Reifen, die mit dem Schneeflockensymbol gekennzeichnet sind und eine ausreichende Profiltiefe von mindestens 4 Millimeter haben", so Innenstaatssekretär Jürgen W. Heike. Wer dennoch mit einer nicht an die Wetterverhältnisse angepassten Fahrzeugausrüstung unterwegs ist, muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Wer darüber hinaus noch andere Verkehrsteilnehmer behindert, wird mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft.
Die bayerische Straßenbauverwaltung ist auf den Winterdienst für das von ihr betreute 25.000 Kilometer lange Streckennetz der Autobahnen, Bundes- und Staatsstraßen bestens vorbereitet. Die Salzhallen mit einer Lagerkapazität von 300.000 Tonnen Streusalz sind gefüllt. 1.400 Räum- und Streufahrzeuge sind einsatzbereit. Auf den Autobahnen sowie auf den Bundes- und Staatsstraßen mit herausragender Verkehrsfunktion wird der Winterdienst rund um die Uhr durchgeführt. Die übrigen Bundes- und Staatsstraßen werden vorrangig zwischen 6.00 und 22.00 Uhr in einem befahrbaren Zustand gehalten.
Doch selbst bei intensivem Winterdiensteinsatz können kritische Verkehrssituationen nicht völlig ausgeschlossen werden. So wird bei anhaltenden Schneefällen, gleichzeitig sinkenden Temperaturen und starkem Verkehrsaufkommen der neue Schnee trotz der laufenden Räumeinsätze auf der Fahrbahn sofort festgefahren. Schneeglatte Fahrbahnen sind die Folge. Auch kann in bestimmten Bereichen plötzlich Fahrbahnglätte auftreten, die trotz der laufenden Wetterbeobachtungen und der Kontrollfahrten dem Winterdienstpersonal nicht rechtzeitig bekannt wird. "Die Kraftfahrer sollten für Fahrten bei winterlichen Straßenverhältnissen mehr Zeit einplanen und die Verkehrshinweise im Radio sowie die Warnschilder an den Straßen beachten", rät Heike.