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Fahrerlaubnis auf Probe feiert 20-jähriges Jubiläum

Die Fahrerlaubnis auf Probe gilt seit 01.11.1986. Fahranfänger müssen seither in den ersten 2 Jahren der Fahrpraxis besonders Acht geben. Das KBA führt das Register der Fahranfänger auf Probe, das mit Einführung des EU-Karten-Führerscheins am 01.01.1999 in das Zentrale Fahrerlaubnisregister integriert wurde.


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