Ab dem 01. Februar können 16-jährige mit Quads und Trikes auf der Straße fahren. Voraussetzung für das Fahren der Spaß-Mobile ist ein Führerschein Klasse S. Darauf weist der TÜV NORD hin. "Interessant ist der Führerschein insbesondere für Jugendliche. Erwachsene, die eine Fahrerlaubnis für die alte Klasse 3 oder die Klasse B besitzen, dürfen die so genannten Leichtkraftfahrzeuge und dreirädrigen Kleinkrafträder ohnehin fahren", sagt Jörg Biedinger, Mobilitätsberater beim TÜV NORD. Die Berechtigung gilt neben Quads und Trikes auch für so genannte
MINIautos, deren Leistung beschränkt ist und die maximal 45 km/h fahren. Die Ausbildung für die Führerscheinklasse S umfasst 14 Doppelstunden Theorie sowie eine Anzahl an Fahrstunden, die abhängig von den Fertigkeiten des Fahrschülers variieren. Neben der Theorieprüfung muss der Fahrschüler eine 30-minütige Prüfungsfahrt meistern, inklusive einer Grundaufgabe: Entweder eine Gefahrenbremsung bei Tempo 30 oder rückwärts fahren. Die Kosten für den Führerschein schätzt Jörg Biedinger auf 700 bis 900 Euro. Hinzu kommen die Anschaffungskosten für das Fahrzeug.
MINIautos üben aufgrund ihrer Aufmachung und Konstruktion einen großen Reiz aus, haben aber ihren Preis: 8.000 bis 13.000 Euro müssen für den "Auto-Ersatz" gezahlt werden. "Bedenken Sie, dass MINIautos aufgrund ihrer geringen Geschwindigkeit innerorts häufig als Verkehrshindernis angesehen werden und Überholmanöver provozieren. Außerhalb der Ortschaft besteht die Gefahr von Auffahrunfällen, da die MINIautos nicht sofort als sehr langsame Fahrzeuge zu erkennen sind.", so Biedinger.
Im Gegensatz zum MINIauto bekommt man Quads und Trikes bereits ab 2.000 Euro. Die Spaß-Mobile liegen im Trend, obwohl ihr Fahrer Wind und Wetter ausgesetzt ist. "Diese Fahrzeuge stellen höhere AnForderungen an den Fahrer. Sie besitzen einen hohen Schwerpunkt und kippen leichter um. Hier heißt es üben und sich sorgfältig ausbilden lassen", so Biedinger.
Eine Helmpflicht gibt es für Quads und Trikes bislang nicht, ist aber geplant. Biedinger: "Wie bei Motorrädern schützt auch hier der Helm vor schweren Kopfverletzungen. Ich empfehle deshalb zur eigenen Sicherheit, den Helm auch beim Quad- oder Trike-Fahren immer aufzusetzen."
Leichtkraftfahrzeuge und Kleinkrafträder müssen nicht extra zum Verkehr zugelassen werden. Es reicht, sich Versicherungs-Kennzeichen zu besorgen und dann loszufahren.