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Europaknöllchen zäh angelaufenSeit Oktober 2010 können Strafzettel aus dem EU-Ausland auch in Deutschland vollstreckt werden. Wer im Urlaub also zu schnell unterwegs ist oder falsch parkt, muss seit einem Jahr damit rechnen, dass der Bußgeldbescheid nach Hause flattert und bezahlt werden muss. Bei Europaknöllchen kann die Eintreibung hierzulande allerdings in bestimmten Fällen verweigert werden. |