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Europäischer Gerichtshof: VW-Gesetz verstößt gegen EU-RechtDie im VW-Gesetz vorgesehene Begrenzung der Stimmrechte auf 20% ist nach Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht mit EU-Recht vereinbar. Der EuGH hat auch festgestellt, dass das im VW-Gesetz verankerte Recht des Bundes und des Landes Niedersachsen, je zwei Vertreter in den VW-Aufsichtsrat entsenden zu dürfen, sobald sie jeweils über mehr als eine VW-Aktie verfügen, auch europarechtswidrig ist. |