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EuGH-Urteil: 1 Fahrberechtigung trotz 2 FührerscheinenDer Europäische Gerichtshof hat einmal mehr zum Thema der Anerkennung ausländischer Führerscheine entschieden, wenn dem Betroffenen zuvor in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Damit wird ausdrücklich klargestellt, dass das Gericht dem "Vorratsführerschein" eine klare Absage erteilt: Auch bei Besitz zweier Führerscheine liegt nur eine Fahrberechtigung insgesamt vor. |