Die Regelungen zur Sicherung von Kindern in Kraftfahrzeugen waren bislang in Europa sehr unterschiedlich. Der ADAC begrüßt, dass nun endlich ein einheitlicher Mindeststandard zur Sicherung von Kindern in Kraftfahrzeugen EU-weit gilt. Nach wie vor ist ein Kind ohne die er
Forderliche Sicherung im Auto einem hohen tödlichen Unfallrisiko ausgesetzt.
Da die deutschen Vorschriften zur Kindersicherung in Kraftfahrzeugen relativ streng sind, erfüllen die verantwortlichen Fahrzeugführer bzw. die Eltern auch auf Auslandsfahrten ihre Pflicht, wenn sie die in Deutschland vorgeschriebenen Rückhaltesysteme bei der Beförderung von Kindern korrekt verwenden.
Das bedeutet, dass Kinder unter zwölf Jahren, die kleiner als 150 cm sind, ein dem Gewicht entsprechendes und amtlich genehmigtes Rückhaltesystem benötigen. Die Verwendung von nach hinten gerichteten Babyschalen auf dem Beifahrersitz ist nur erlaubt, wenn der Airbag deaktiviert wurde. Zugelassen ist eine Rückhaltevorrichtung, wenn sie über das ECE-Prüfzeichen Nr. 44/03 oder 04 verfügt. Größere oder ältere Kinder unterliegen der Erwachsenengurtpflicht.
Wer im Urlaub einen Mietwagen nutzt, sollte laut ADAC bereits bei der Reservierung darauf achten, den passenden Kindersitz mit zu buchen. Außerdem, so der Club, ist der Blick in die Bedienungsanleitung – falls vorhanden – vor dem Einbau immer hilfreich. Die Autovermieter helfen aber auch gerne persönlich. Eltern, die auf Nummer sicher gehen möchten, sollten die eigene Babyschale mit auf die Reise nehmen. Die meisten Autovermieter können nicht vorhersagen, welches Modell am Urlaubsort erhältlich sein wird.