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EU-Verordnung: Tagfahrlicht für neue Nutzfahrzeuge ab 3,5 TonnenAb dem 01. November 2012 besteht eine neue Regelung für Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen. Laut der Verordnung 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates müssen Fahrzeugtypen und erstmalig in Verkehr kommende Fahrzeuge, die nach diesem Datum typengenehmigt werden, serienmäßig mit Tagfahrleuchten ausgerüstet sein. Ab dem 01. November 2014 gilt diese Regelung dann generell auch für alle neu zugelassenen Modelle innerhalb der EU. |