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Sicherheit EU-Richtlinien zur Gurtanlegepflicht und Kindersicherung |
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EU-Richtlinien zur Gurtanlegepflicht und Kindersicherung
Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Gurtanlegepflicht und Kindersicherung gelten in den meisten europäischen Staaten einheitliche Mindeststandards, insbesondere für die Sicherung von Kindern bis 1,50 Meter in Kraftfahrzeugen.
Da in Deutschland schon seit Jahren ein hohes Sicherheitsniveau in der Gesetzgebung verankert ist, war der Anpassungsbedarf der deutschen StVO (Straßenverkehrsordnung) an die EU-Richtlinie nur gering. Der ADAC hat die wichtigsten neuen Regeln, die ab sofort gelten, zusammengefasst:
Aufgrund zahlreicher nationaler Ausnahmen, können die Regelungen im europäischen Ausland geringfügig abweichen. Wenn Kinder auf der Urlaubsreise jedoch wie in Deutschland vorgeschrieben gesichert werden, kann es im europäischen Ausland keine Probleme geben.
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