Willkommen bei Autosieger.deAutosieger.de - Das Automagazin
Autosieger.de - Das Automagazin
Autoübersicht
Automodelle
Autoratgeber
Autotests
Autonews
Autoservice
Facebook
25.11.2024, 00:53 Uhr

Kooperation

Luftfahrtmagazin.de

Lieblingsfriseur.de

Deutsche Verkehrswacht

Themen | Kategorien
Autosieger-Nachrichten nach Themen sortiert:


Nachrichten nach Kategorien geordnet:

Auto News


Recht Energieverbrauchs-Kennzeichnung für den Autohandel

Auto & Recht


Energieverbrauchs-Kennzeichnung für den Autohandel

Der 01. November ist, obgleich in einigen Bundesländern Feiertag, für den Fachhandel mit neuen Automobilen ein wichtiger Tag. Zu diesem Termin tritt nämlich die so genannte Energie-Verbrauchs-Kennzeichnungsverordnung, kurz CO2-Labeling genannt, in Kraft. Auf die Konsequenzen für den Fachhandel hat jetzt der Sprecher des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes hingewiesen. Am Fahrzeug, in Werbeinseraten, im Internet, auf Handzetteln und vielem mehr müssen die Verbrauchswerte und CO2-Emissionen angegeben werden.

Die Vorschriften im Detail und Wortlaut:

I. Werbeschriften

1. Für das in der Werbeschrift genannte Fahrzeugmodell sind Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch (Werte des Testzyklus innerorts und außerorts sowie kombiniert) und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen im kombinierten Testzyklus zu machen. Wird für mehrere Modelle geworben, sind entweder die in Satz 1 genannten Werte für jedes einzelne der aufgeführten Modelle anzuführen oder die Spannbreite zwischen ungünstigstem und günstigstem Kraftstoffverbrauch im kombinierten Testzyklus sowie den CO2-Emissionen im kombinierten Testzyklus anzugeben.

2. Die Angaben müssen auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich, gut lesbar und nicht weniger hervorgehoben sein als der Hauptteil der Werbebotschaft.

3. Wird lediglich für eine Fabrikmarke oder einen Typ geworben, ohne dass Angaben zur Motorisierung, zum Beispiel zu Motorleistung, Hubraum oder Beschleunigung, gemacht werden, so ist eine Angabe der Verbrauchs- und CO2-Werte nicht erForderlich.

II. In elektronischer Form verbreitetes Werbematerial

1. In Werbematerial, das in elektronischer Form verbreitet wird, muss der folgende Hinweis enthalten sein:

"Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei (... Verweis auf die genannte deutsche Stelle oder direkte Verknüpfung zu der Organisation, die mit der Verbreitung der Informationen in elektronischer Form beauftragt ist... ) unentgeltlich erhältlich ist."

2. Bezieht sich das Werbematerial auf ein bestimmtes neues Fahrzeugmodell oder auf eine bestimmte Version oder Variante davon, sind zumindest der offizielle Kraftstoffverbrauch im kombinierten Testzyklus und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen im kombinierten Testzyklus dieses Fahrzeugs so anzugeben wie auf dem Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch (Anlage 1). Abschnitt I Nr.3 gilt entsprechend.

3. Die Angaben müssen auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich, gut lesbar und nicht weniger hervorgehoben sein als der Hauptteil der Werbebotschaft. Es ist sicherzustellen, dass dem Empfänger des Werbematerials diese Informationen automatisch in dem Augenblick zur Kenntnis gelangen, in dem erstmalig Angaben zur Motorisierung, zum Beispiel zu Motorleistung, Hubraum oder Beschleunigung, auf der Internetseite angezeigt werden.

III. Elektronische, magnetische oder optische Speichermedien

1. Erfolgt Marketing oder Werbung durch elektronische, magnetische oder optische Speichermedien, muss der nach Abschnitt II Nr.1 erForderliche Hinweis ebenfalls gegeben werden. Der Hinweis kann dabei in gesprochener oder visueller Form erfolgen.

Hinweis

Die Deutsche Automobil Treuhand (DAT) hat als "benannte deutsche Stelle" den "Leitfaden zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen Ausgabe 2004" erstellt. Er ist an den Endverbraucher gerichtet. Ab 01. November 2004 steht er als kostenloser Download bereit unter www.dat.de.

  • Kfz-Meisterbetriebe mit einem Fabrikatsvertrag erhalten vom Hersteller/Importeur im Regelfall alle Label und Hinweise.
  • Kfz-Meisterbetriebe ohne Fabrikatsbindung erhalten unter www.dena.de/pkw-label kostenfrei die Software zur Erstellung des CO2-Labels.
  • Alle Mitgliedsbetriebe im Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe erhalten weitergehende Informationen im Internet unter www.kfzgewerbe.de in der Rubrik BrancheIntern.

  • Diesen Beitrag empfehlen


    Ähnliche Artikel zum Thema

    Reifenkauf: Autoreifen benötigen Sound-Kennzeichnung
    Neue Energieverbrauchs-Kennzeichnung für Pkws ab 1.11.2004

    Lesen Sie mehr aus dem Resort Recht