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Einsatzfahrzeuge mit Sonderrechten weitgehend StVO-befreitIst ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs, müssen Autofahrer "freie Bahn" schaffen. Beide Zeichen signalisieren, dass der Einsatz dazu dient ein Menschenleben zu retten. Wer den Einsatz von Rettungsfahrzeugen behindert, dem drohen 20 Euro Verwarnungsgeld. Aufgrund von Sonderrechten dürfen Einsatzfahrzeuge beispielsweise das Tempolimit überschreiten und bei Rot über eine Ampel fahren, wenn dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben erforderlich ist. |