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Verkehrsrecht Der neue Führerschein im Überblick |
Der neue Führerschein im Überblick
Ab Samstag, 19. Januar, treten umfangreiche Änderungen zum Führerschein in Kraft. Das betrifft vor allem Motorradfahrer und diejenigen, die mit Anhängern unterwegs sind. Die neuen Plastikkarten sind nicht mehr unbegrenzt gültig. Hintergrund ist die dritte EG-Führerscheinrichtlinie aus dem Jahr 2006, die nun in nationales Recht umgesetzt wird. Für Führerscheinneulinge gilt ab dann: Neuer Führerschein nach 15 Jahren. Alle alten Dokumente bleiben wie bisher uneingeschränkt bis Anfang 2033 gültig. Dann aber müssen selbst die "grauen Lappen" umgetauscht werden.
Hauptziel der Neuregelung: Mehr Verkehrssicherheit durch Einheitlichkeit in EuropaEinheitliche Führerscheine, einheitliche Führerscheinklassen, einheitliche Regeln für die Aus- und Weiterbildung der Fahrprüfer aller Führerscheinklassen in ganz Europa. Denn bisher gilt babylonisches Fahrgewirr mit mehr als 100 verschiedenen Führerscheinen. Die neuen Plastikkarten sollen zudem Fälschern das Handwerk noch schwerer machen. Und sie müssen nach 15 Jahren neu beantragt werden, wenn auch ohne Prüfungen oder Gesundheitschecks für Motorrad und Pkw in Deutschland. Ausgetauscht werden müsse jedoch nur das Dokument, sagt Marcellus Kaup, Führerscheinexperte von TÜV SÜD: "Die Fahrerlaubnis selbst ist nach wie vor unbegrenzt gültig." Die bisherigen Führerscheine, so Kaup, behielten noch bis 18. Januar 2033 ihre Gültigkeit. Mit der neuen Karte gibt es zudem neue Führerscheinklassen. Wer schon eine Fahrerlaubnis hat, darf mindestens all das fahren, was bisher von der Genehmigung gedeckt war. "Führerschein-Neulinge erkundigen sich zusätzlich am besten bei ihrer Fahrschule oder der zuständigen Behörde", so der Tipp vom Experten. Neue Führerscheinklasse AMFür Zweiräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h wird eine neue Klasse eingeführt. Denn für das Fahren von Mopeds und kleinen Rollern gab es bisher noch keine einheitliche Regelung in der EU. Für den Einstieg in die motorisierte Mobilität gilt zudem: Mindestalter 16 Jahre und eine umfangreiche Fahrausbildung. Die kleinste Klasse gilt übrigens auch für E-Bikes und Elektroroller mit einer maximalen Leistung bis zu 4 kW. Führerscheinklasse A beschränktDiese Klasse entfällt und wird ersetzt durch die neue Klasse A2.
Gültigkeit der Führerscheine C und DDas Mindestalter für die Klassen C, CE wird von 18 auf 21 Jahre angehoben. Ausgenommen davon sind bestimmte Formen der Grundqualifikationen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz. Das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE bewegt sich je nach der Form der Qualifikationen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz zwischen 18 und 24 Jahren. Die Führerscheine in den Klassen C und D sind, wie bisher, befristet auf 5 Jahre und werden nach Vorlage von ärztlichen Nachweisen um weitere 5 Jahre verlängert. In den Klassen C1 und C1E erfolgt zunächst eine Befristung bis zum 45. Lebensjahr und danach ebenfalls auf 5 Jahre. |