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Tipps Cocktails und Restalkohol nicht unterschätzen

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Cocktails und Restalkohol nicht unterschätzen

Wer ausgelassen auf Faschingsumzügen und Maskenbällen feiert, unterschätzt leicht die Wirkung von alkoholischen Getränken. Auf das Autofahren sollte deshalb besser ganz verzichtet werden. Auch am nächsten Morgen kann der Führerschein wegen Restalkohol in Gefahr sein, so der Hinweis der TÜV SÜD Life Service GmbH.

Für viele Faschingsfans gehört das ein oder andere Glas Hochprozentiges zum Maskenball genauso wie die rote Pappnase. Dann ist es am besten, gleich mit einer Fahrgemeinschaft, den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Taxi zur Karnevalsfeier zu fahren. "So kommt der Konflikt zwischen Promille und Führerschein erst gar nicht auf", sagt Thomas Wagenpfeil von TÜV SÜD Life Service. Die Hochstimmung beim Faschingstreiben verleitet häufig dazu, die Auswirkungen der alkoholischen Getränke zu unterschätzen. Gerade Cocktails und Mixgetränke sind hier unberechenbar. "Im Gegensatz zu Sekt oder Bier gibt es kein Etikett, das deren Alkoholgehalt ausweist. Durch die Mischung mit süßen Säften fällt bei Cocktails der beigemischte Alkoholgehalt oft kaum auf. So kommt die Fahrtüchtigkeit schneller abhanden, als gedacht", so Wagenpfeil. Ein weiterer verstärkender Faktor, der gerade nach langen Ballnächten hinzukommt, ist die Müdigkeit. Sie setzt neben dem Alkohol das Wahrnehmungs- und das Reaktionsvermögen zusätzlich herab. Doch durch den Alkoholgenuss wird die Müdigkeit leicht verdrängt.

Restalkohol kann nicht durch Hausmittel reduziert werden

Katerstimmung am nächsten Morgen? Viele Faschingsnarren lindern diese mit Kopfschmerztabletten, Kaffee oder einer kalten Dusche. "Auch wenn diese Mittel aufmuntern, die Blutalkoholkonzentration wird nicht reduziert", betont TÜV SÜD-Experte Wagenpfeil. Wer noch spät in der Nacht Alkohol getrunken hat, kann am nächsten Vormittag immer noch zu viele Promille haben. Außerdem: Wer mit Restalkohol einen Unfall verursacht, riskiert neben strafrechtlichen Folgen auch seinen Versicherungsschutz.


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