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Citroen-Händlerverträge in zwölf Klauseln unwirksamIn einem Urteil vom 13. Juli 2004 hat der Bundesgerichtshof (BGH) zwölf Klauseln des Citroën-Händlervertrages für unwirksam erklärt. Dabei handele es sich um Klauseln wie Jahreszielsetzung, Vorführwagen, Lagerbestände sowie außergerichtliche Kündigungen und Mindestabsatzmengen. |