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Bußgeldvollstreckung EU-weitAb sofort können Knöllchen aus anderen EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden. Wer im Ausland beispielsweise zu schnell unterwegs war, kann jetzt zu Hause zur Zahlung gezwungen werden. Das BfJ wird jedoch die Vollstreckung verweigern, wenn sie unzulässig ist. Zum neuen Vollstreckungsabkommen hat der ADAC die wichtigsten Fragen für Autofahrer zusammengestellt. |