Für Verkehrssünder brechen schwere Zeiten an. Wie der ACE Auto Club Europa berichtete, plant das Bundesverkehrs
MINIsterium die Bußgelder bei Verkehrsverstößen drastisch zu erhöhen. Gar verdoppelt werden soll der Bußgeldrahmen auf 1.000 Euro bei fahrlässigem Verhalten, auf 2.000 bei einem vorsätzlichen Vergehen und auf 3.000 Euro bei Fahrten unter Alkoholeinfluss. Die vorgesehene Strafverschärfung geht aus einem dem ACE vorliegenden Entwurf des Bundesverkehrs
MINIsteriums zur Bußgeldreform hervor.
Halte- und Parkverstöße
Danach soll die Verwarnungsgeldgrenze, etwa für Halte- und Parkverstöße auf bis zu 65 Euro (bisher 35 Euro) angehoben werden. Außerdem erfolgt eine Eintragung von mindestens 1 Punkt im Flensburger Zentralregister, falls die so genannte Bagatellgrenze im EU-Vollstreckungsabkommen von mindestens 70 Euro erreicht wird.
Höchstgeschwindigkeit
Wer in geschlossenen Ortschaften die dort erlaubte Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreitet, soll künftig 80 bis 680 Euro Strafe zahlen, bisher war das Bußgeld für diese Übertretung auf 50 bis 425 Euro begrenzt.
Gurtpflicht und Sonntagsfahrverbot
Laut ACE sollen die Regelsätze bei den Bußgeldern mit wenigen Ausnahmen, etwa bei Verstoß gegen die Gurtpflicht, durchgehend um 60 100 Prozent angehoben werden. Gleiches gilt auch bei Missachtung von Vorschriften, die keinen direkten Bezug zur Verkehrssicherheit haben. So soll beispielsweise der Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot künftig 75 statt 40 Euro kosten.
Promille- und Drogenverstöße
Bei Promille- und Drogenverstößen verdoppeln sich die bisherigen Regelsätze auf mindestens 500 bis höchstens 1.500 Euro.