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Verkehrssünden
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Bußgeld für zu langsames Fahren
Eine generelle Regel der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besagt: Ohne triftigen Grund darf man nicht so langsam fahren, dass man den Verkehrsfluss behindert. Wer also auf der linken Spur der Autobahn unangemessen dahinschleicht und Überholmanöver behindert, kann sogar wegen Nötigung belangt werden.
Wer bespielsweise nur 50 km/h statt erlaubter 100 km/h auf einer Landstraße fährt, macht sich der Verkehrsbehinderung schuldig. Als mögliche Folge droht ein Bußgeld von 20 Euro. |
Alle Angaben ohne Gewähr. |