Mit unserem kostenlosen Newsletter sind Sie immer bestens informiert. • Newsletter bestellen |
Bundesverwaltungsgericht: Aus für BierbikesDie sogenannten Bierbikes dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. August 2012 nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren. Die Partybikes erfüllen nach dem Urteil der Richter nicht den straßenrechtlichen Gemeingebrauch. Sie stellen vielmehr eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar, da sie vorwiegend nicht zur Teilnahme am Verkehr, sondern zu anderen Zwecken benutzt werden. |