Viele Urlauber fahren in den Ferien mit dem eigenen Auto ins Ausland. Kraftfahrer sind dabei gut beraten, die vor Ort geltenden Verkehrsregeln immer zu beachten. Der AvD weist zusätzlich darauf hin, dass der am 16. April 2015 angesetzte "Blitzermarathon" auch im europäischen Ausland durchgeführt wird.
Begeht man im Ausland Verstöße gegen Verkehrsregeln sollte man diese nicht "auf die leichte Schulter" nehmen, sonst droht nach Rückkehr unerwünschte Post. Mittlerweile können rechtskräftig verhängte Bußgelder anderer EU-Staaten wegen Verkehrsübertretungen in Deutschland vollstreckt werden. Ein entsprechender EU-Rahmenbeschluss ist in fast allen EU-Staaten umgesetzt.
Sanktionen ab 70 Euro
Verstößen gegen Vorschriften des Straßenverkehrs und gegen Lenk- und Ruhezeiten können ab einem Betrag von mindestens 70 Euro vollstreckt werden. Dieser Betrag bezieht angefallene Verfahrenskosten mit ein. Der AvD weist darauf hin, dass betroffenen Autofahrer die originalen Bußgeldbescheide bzw. Urteile der ausländischen Behörden in der eigenen Landessprache vorgelegt werden müssen.
Betroffene erhalten vom zuständigen Bundesamt für Justiz (BfJ), Bonn auf ein Ersuchen der ausländischen Behörde die entsprechende Post. Das BfJ prüft und vollstreckt. Die eingenommenen Beträge bleiben nach durchgeführter Vollstreckung in den deutschen staatlichen Kassen.
Betroffene sollten Einwände im Verfahren vorbringen
Der AvD empfiehlt den Betroffenen auf im Ausland erhobene Vorwürfe möglichst früh zu reagieren. Um abschätzen zu können, in welchen Situationen Einwände vorgebracht werden sollten, ist juristische Beratung sinnvoll. AvD Mitglieder haben die Möglichkeit, eine kostenlose Erstberatung bei einem AvD Vertrauensanwalt einzuholen.
Ein wichtiger Einwand für den Betroffenen kann die Tatsache sein, das Kraftfahrzeug zum vorgeworfenen Zeitpunkt nicht selbst gefahren zu haben. Der betroffene Halter sollte diesen Einwand unbedingt dem Bundesamt vortragen.
Betroffene sollten aus dem Ausland übersandte Schriftstücke unbedingt aufbewahren. Ausländische Inkassobüros sind keine staatlichen Behörden
Die in verschiedenen europäischen Staaten zur Beitreibung von Bußgeldern eingeschalteten privaten Firmen wie European Parking Collection oder NIVI haben keine staatlichen Befugnisse. Der AvD rät, ZahlungsaufForderungen wegen Verkehrssünden, die von solchen Privatfirmen versendet werden, nicht einfach zu zahlen, sondern sie überprüfen zu lassen.