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Blitzerfotos sind rechtmäßigDas Bundesverfassungsgerichtes (Az: 2 BvR 759/10) hat klargestellt, dass Frontfotos von Verkehrssündern nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen. Wenn dagegen mit Videogeräten der gesamte Verkehrsfluss aufgenommen wird, ohne dass ein Anfangsverdacht gegen eine bestimmte Person besteht, liegt ein nicht gerechtfertigter Grundrechtseingriff vor. |