Mehr als 3,9 Millionen Krafträder sind in Deutschland registriert. Der seit einigen Jahren konstant hohe Bestand spiegelt die Leidenschaft wider, die mit dem Motorradfahren verbunden wird. Allerdings unterschätzen viele Biker das Risiko, im Straßenverkehr getötet zu werden; es ist vier Mal höher als im Auto. Spezielle Trainings können die eigene Sicherheit verbessern.
Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) und der Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM) bieten zahlreiche Fahrsicherheitstrainings an, die vom Anfänger bis zum erfahrenen Biker auf jedes Fahrkönnen abgestimmt sind. "Wer seine eigenen Grenzen und die Eigenschaften des Fahrzeugs richtig einzuschätzen weiß, MINImiert sein Unfallrisiko", erläutert Kurt Bodewig, Präsident der DVW und BundesMINIster a.D.
Fahrmanöver und Lerneffekt
Das Training umfasst unter anderem Slalomfahren, langsames Fahren über schmale Bretter, Bremsmanöver aus verschiedenen Fahrgeschwindigkeiten heraus oder das Fahren kleiner Kreise. "Neben dem Lerneffekt spielen aber auch der Fahrspaß und der Erfahrungsaustausch eine große Rolle", betont Michael Lenzen, Vorsitzender des BVDM.
Motorrad Sicherheitstrainings der DVW und des BVDM
Die Sicherheitstrainings der DVW und des BVDM richten sich nach den Bedürfnissen und Qualifikationen der Beteiligten. Im Mittelpunkt stehen fahrpraktische Übungen mit dem eigenen Motorrad und eine sichere Fahrzeugbeherrschung. Die Teilnehmer üben unter fachmännischer Anleitung, kritische Situationen im Straßenverkehr frühzeitig zu erkennen, sie richtig einzuschätzen und zu vermeiden.
Der Bundesverband der Motorradfahrer und die Deutsche Verkehrswacht empfehlen allen Motorradfahrern, ihre theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten regelmäßig aufzufrischen, aber besonders zum Saisontraining in ein Sicherheitstraining zu investieren. Viele Berufsgenossenschaften unterstützen die Teilnahme an Sicherheitstrainings finanziell. Hierfür muss im Vorfeld bei der zuständigen Genossenschaft ein Antrag gestellt werden. Nähere Informationen stehen auf den Internetseiten der zuständigen Träger.