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BGH-Urteil: Wartepflicht beim Ausfahren aus verkehrsberuhigter ZoneWer aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Hauptstraße einfahren will, muss allen anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren. Dies gilt auch, wenn zwischen dem Verkehrszeichen "Ende des verkehrsberuhigten Bereichs" und der Hauptstraße noch maximal 30 m zurückzulegen sind. Die Regel "rechts vor links" gilt nicht. Der Vorfahrtsberechtigte kann aber vor Gericht Teilschuld erhalten. |