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BGH-Urteil: "Unfallschaden laut Vorbesitzer" zählt als Ausrede nicht mehr

"Unfallschaden laut Vorbesitzer: Nein." Mit dieser Ausrede konnte sich ein Kfz-Händler bisher aus der Verantwortung stehlen, wenn das von ihm verkaufte Fahrzeug seit der ersten Zulassung einen Unfallschaden erlitten hatte. Diesen Weg, der Haftung für Unfallschäden zu entgehen, hat der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 12. März 2008 (Az. VIII ZR 253/05) nun abgeschnitten.


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