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BGH-Urteil: Keine Kettengeschäfte beim AutokaufWer einen gebrauchten Pkw verkauft, muss den Käufer darüber aufklären, wenn er das Fahrzeug nicht von dem im Kfz-Brief eingetragenen Letztbesitzer erworben hat, sondern von einem "fliegenden Zwischenhändler". Mit dem Trick, ein Fahrzeug über anonyme Zwischenhändler weiterzuverkaufen, versuchen Betrüger immer wieder, Tachomanipulationen und Unfallschäden zu verschleiern. |