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BGH-Urteil: Integritätszuschlag bei Kfz-ReparaturkostenNur wer bei einem unverschuldeten Unfall sein Fahrzeug nach der Reparatur noch mindestens 6 Monate weiter nutzt, kann von der Versicherung Reparaturkosten verlangen, die bis 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Dies geht aus einem BGH-Urteil hervor. Etwas anderes gilt nur dann, wenn besondere Umstände gegen eine Weiternutzung des reparierten Fahrzeugs sprechen. |