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BGH Urteil: Drängler wandert in den KnastDass extremes Drängeln mit konkreter Gefährdung des Vorausfahrenden kein Kavaliersdelikt ist, bekam jetzt ein Autofahrer zu spüren. Der BGH wertete sein Verhalten als versuchten Totschlag und verurteilte ihn zu 3 Jahren und 6 Monaten Haft. |