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Info Betriebskontrollen erhöhen Entdeckungsrisiko für Mautpreller

Verkehr


Betriebskontrollen erhöhen Entdeckungsrisiko für Mautpreller

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat heute mit Betriebskontrollen begonnen. Das teilte BundesverkehrsMINIster Dr. Manfred Stolpe in Berlin mit: "Damit überprüfen wir nun auch direkt in den Unternehmen die Einhaltung der Vorschriften. Das Entdeckungsrisiko für Mautpreller wird dadurch noch höher", so Stolpe. Die Betriebskontrollen ergänzen die bereits seit dem 01. Januar auf den Bundesautobahnen durchgeführten Mautkontrollen durch Straßenkontrolleure und stationäre Kontrollbrücken.

"Bei der Betriebskontrolle ist die nachträgliche Prüfung möglich, ob einzelne Spediteure die Maut korrekt bezahlt haben. Pro Jahr wird das BAG bis zu 1.400 Betriebe kontrollieren", sagte der VerkehrsMINIster.

Das BAG wird Betriebskontrollen durchführen, wenn Hinweise auf Mautprellerei in einem Unternehmen vorliegen. Ein solcher Verdacht kann durch Anzeigen Dritter entstehen oder bei einer Häufung von Verstößen, die durch die Kontrollen auf den Autobahnen aufgedeckt werden. Außerdem werden aber auch verdachtsunabhängige Überprüfungen stattfinden.

"Die Mautpflicht in Deutschland wird intelligent und effektiv durchgesetzt. Mit der flexiblen Kombination mehrerer Kontrollarten werden Mautpreller schnell enttarnt. Unser mehrstufiges System erweist sich als sehr wirkungsvoll", so Stolpe.

Hintergrundinformation:

Die Befugnis des BAG zur Prüfung der Mautentrichtung in den Betrieben ist im Autobahnmautgesetz (ABMG) und im Güterkraftverkehrsgesetz geregelt. Den Betriebskontrolleuren ist dazu Einsicht in die Geschäftsunterlagen zu gestatten. Außerdem besteht die Verpflichtung, Auskünfte zu erteilen und geeignete Nachweise zu erbringen. Mobile Computer mit einer speziell entwickelten Software ermöglichen den Kontrolleuren einen Zugriff auf die beim BAG gespeicherten Abrechungsdaten über die für ein Kraftfahrzeug gezahlte Lkw-Maut. Falls dem BAG vom Unternehmen der Zutritt oder der Einblick in relevante Unterlagen verweigert werden sollte, kann die Durchsetzung einer Betriebskontrolle z.B. durch die Festsetzung eines Zwangsgeldes erzwungen werden.

Wenn das BAG bei einer Betriebskontrolle Verstöße gegen die Lkw-Maut feststellt, wird die bisher nicht gezahlte Maut nachgeFordert. Außerdem werden gegen die Verantwortlichen (z.B. Betriebsinhaber, Geschäftsführer oder Disponenten) Bußgeldverfahren eingeleitet. Das Autobahnmautgesetz sieht für Verstöße Bußgelder von bis zu 20.000 EURO vor.


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