![]() Mit unserem kostenlosen Newsletter sind Sie immer bestens informiert. • Newsletter bestellen |
Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und FeiertagenMit der am 01. Juni 2006 in Kraft tretenden Änderung des Feiertagsgesetzes und der Bedürfnisgewerbeverordnung können in ganz Bayern die Gemeinden durch Verordnung an Sonn- und Feiertagen ab 12.00 Uhr den Betrieb von Autowaschanlagen zulassen. |