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Sicherheit Bahnübergänge - Tipps zum Fahrverhalten an der Schiene

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Bahnübergänge - Tipps zum Fahrverhalten an der Schiene

Autofahrer, die sich an Bahnübergängen nicht an die Regeln halten, riskieren bald ein höheres Bußgeld. Voraussichtlich Ende 2005 werden die Sätze angehoben. Die Vorschriften rund um Andreaskreuz und Co. richtig zu beherrschen, lohnt sich natürlich nicht nur finanziell. An Bahnübergängen kann Lebensgefahr drohen! Die Experten von TÜV SÜD geben wichtige Tipps zum Fahrverhalten an der Schiene.

Züge setzen Zeichen:

Ein beschrankter oder unbeschrankter Bahnübergang wird durch ein Verkehrsschild, die dreistufige Bake, exakt 240 Meter vorher angezeigt. Über das Schild verlaufen drei schräge rote Streifen, von denen jeder für 80 Meter Entfernung zum Bahnübergang steht. Bei 160 und 80 Metern vor den Gleisen folgen also die nächsten Baken mit nur zwei bzw. einem Streifen. Direkt vor den Schienen steht das Andreaskreuz. Die eindeutige Aussage: Hier haben Züge Vorrang! Vor dem Andreaskreuz muss übrigens auch gehalten werden, wenn es wegen eines Rückstaus jenseits der Gleise nicht weiter geht.

Züge geben Signale:

Die meisten Bahnübergänge sind mit Schranken und Lichtsignalen gesichert. Rotes (Blink)licht heißt in jedem Fall: Anhalten! Auch Orange hat hier die übliche Ampel-Funktion – anhalten oder zügig über die Gleise hinweg, so die Aussage. Auch wenn die Schranken noch oder schon wieder offen sind – in jedem Fall sind die Lichtsignale zu beachten. Trotz Schranke und Ampel: Es ist wichtig, immer selbst nach beiden Seiten zu kontrollieren, ob ein Zug kommt.

Züge haben Vorfahrt:

Ist ein Zug voll in Fahrt, beträgt der Bremsweg bis zu einem Kilometer. Schon deshalb macht es Sinn, der Bahn generell Vorfahrt einzuräumen. Damit die Kreuzung aus Straße und Schiene wirklich sicher passiert wird, empfehlen die Verkehrsexperten von TÜV SÜD, einen Bahnübergang langsam und jederzeit bremsbereit anzusteuern. Überholen ist vor und auf den Schienen tabu! Generell auch auf akustische Signale der Bahn achten – Nachrichten, Musik oder Hörbuch deshalb hier lieber leise stellen.

Züge brauchen Platz Klar, dass auf dem Bahnübergang absolutes Halteverbot gilt. Und auch bis zehn Meter davor – wenn das parkende Fahrzeug die Sicht aufs Andreaskreuz beeinträchtigen würde. Innerorts gilt das Parkverbot ansonsten bis zu fünf Meter, außerorts bis zu 50 Meter vor und hinter dem Andreaskreuz.


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